Tat(W)ortreinigerin
Manuskript blitzsauber!

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.   Mit der Auftragserteilung bestätigt der/die Auftraggeber*in, dass er/sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tat(W)ortreinigerin Bettina Hilbl, nachstehend Auftragnehmerin genannt, gelesen und akzeptiert hat. Abweichende Geschäftsbedingungen werden seitens der Auftragnehmerin nicht anerkannt.

2. Der Seitenpreis für das Korrektorat von Romanen, Sach- und Fachbüchern, Publikationen, Abschlussarbeiten, Studienarbeiten etc. richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand und liegt zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro pro Normseite (1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen). Der Preis für ein „Lektorat light" richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand und liegt zwischen 3,50 Euro und 7,50 Euro. Um den Arbeitsaufwand beurteilen zu können, erhält die Auftragnehmerin von dem/der Auftraggeber*in vorab eine Ausfertigung des zu korrigierenden Textes in digitaler Form. Nach grober Durchsicht des zu korrigierenden Textes wird die Auftragnehmerin dem/der Auftraggeber*in ein Angebot über den Seitenpreis oder alternativ ein Pauschalangebot unterbreiten. Der genannte Seitenpreis gilt für alle Seiten des zu korrigierenden Textes. Erklärt sich der/die Auftraggeber*in mit dem genannten Seitenpreis oder dem Preis des Pauschalangebotes einverstanden, wird die Auftragnehmerin dem/der Auftraggeber*in eine entsprechende Vereinbarung per E-Mail (auf Wunsch auch postalisch) zusenden. Erklärt sich der/die Auftraggeber*in (per E-Mail oder postalisch) mit dem Inhalt der Vereinbarung einverstanden und bestätigt die Auftragnehmerin den Erhalt des zu bearbeitenden Textes, gilt dies als bindend und als Vertragsabschluss.

2.1  Die Preise für das Korrektorat von Websites, Koch- und Kinderbüchern werden grundsätzlich nicht nach Seiten, sondern ausschließlich nach Aufwand berechnet. Hier wird die Auftragnehmerin dem/der Auftraggeber*in nach Durchsicht des zu korrigierenden Werkes ein Honorarangebot für das Korrektorat unterbreiten. Erklärt sich der/die Auftraggeber*in mit dem genannten Honorar einverstanden, wird die Auftragnehmerin dem/der Auftraggeber*in per E-Mail (auf Wunsch auch postalisch) eine entsprechende Vereinbarung zusenden. Erklärt sich der/die Auftraggeber*in (per E-Mail oder postalisch) mit dem Inhalt der Vereinbarung einverstanden und bestätigt die Auftragnehmerin den Erhalt des zu bearbeitenden Textes, gilt dies als bindend und als Vertragsabschluss.  

2.2   Es gelten die Preise, die zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber*in vereinbart wurden. Vereinbarte Seitenpreise zu Pkt. 2 beziehen sich auf Normseiten (1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Preise zu Pkt. 2 und Pkt. 2.1 gelten ausschließlich für das Korrektorat bzw. das ›Lektorat light‹ des Schriftwerks. Dies bedeutet, dass ausschließlich Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler beseitigt werden. Beim ›Lektorat light‹ ist die darüber hinausgehende Zielsetzung eine stilistische und sprachliche Verbesserung des Werkes des/der Auftraggeber*in. Eine weitere, darüber hinausgehende Betreuung des/der Auftraggeber*in erfolgt nicht. Das Korrektorat bzw. das ›Lektorat light‹ wird ausschließlich in elektronischer Form (Microsoft Word) vorgenommen.

3.  Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem/der Aufraggeber*in ein Exemplar des korrigierten Textes in der Form zurückzusenden, dass es sofort zur weiteren Verwendung zur Verfügung steht. Vorgenommene Korrekturen sind nachvollziehbar. 

4.  Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Übermittlung der korrigierten Texte. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Nach Rücksendung der korrigierten Texte erhält der/die Auftraggeber*in von der Aufragnehmerin eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen ist. Eventuell anfallende Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen sind vollständig von dem/der Auftraggeber*in zu übernehmen.

Im Falle des Zahlungsverzugs berechnet die Auftragnehmerin je Mahnschreiben eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro.

Tritt der/die Auftraggeber*in aus nicht von der Auftragnehmerin verschuldeten Gründen vor der Lieferung der vereinbarten Leistung vom Vertrag zurück, so entsteht ihm/ihr eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Auftragnehmerin in Höhe des vollständigen Auftragswerts.

6.  Die Auftragnehmerin wird sich darum bemühen, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin jedoch keine Haftung. Bei Leistungsverzug, der durch den/die Auftraggeber*in zu vertreten ist, ist die Auftragnehmerin nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Des Weiteren ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, dem/der Auftraggeber*in die ihr bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

7.  Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Beseitigung der von dem/der Auftraggeber*in im Ausgangstext verursachten Fehler. Das bedeutet, dass der Text des/der Auftraggeber*in von der Auftragnehmerin hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion überprüft und korrigiert wird. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit der von der Auftragnehmerin zurückgesandten Texte wird ausgeschlossen.

8.   Inhaltliche und stilistische Korrekturen werden nur beim ›Lektorat light‹, nicht jedoch beim reinen Korrektorat vorgenommen. Die Auftragnehmerin übernimmt in beiden Fällen keinerlei Haftung für die etwaige Erfolglosigkeit der Projekte, mit deren Korrektorat bzw. ›Lektorat light‹ sie beauftragt wurde.

9.  Für Versäumnisse haftet die Auftragnehmerin bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Beanstandungen sind von dem/der Auftraggeber*in innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.

Wird die Leistung der Auftragnehmerin durch den/die Auftraggeber*in nicht rechtzeitig beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den/die Auftraggeber*in über. Für von dem/der Auftraggeber*in nachträglich veränderte Texte lehnt die Auftragnehmerin auch innerhalb der Beanstandungsfrist jegliche Verantwortung ab.

10.  Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der durch die Auftragnehmerin bearbeiteten Texte ist ausschließlich der/die Auftraggeber*in verantwortlich.

11.  Daten des/der Auftraggeber*in werden von der Auftragnehmerin nur zum eigenen Gebrauch verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Daten des/der Auftraggeber*in, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.

12.  Alle der Auftragnehmerin zugesandten Texte werden vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über sämtliche Umstände zu wahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den/die Auftraggeber*in bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem/der Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin erfolgt auf Gefahr des/der Auftraggeber*in.

13.  Das Geschäftsverhältnis zwischen dem/der Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.